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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der flash.iFFect GbR

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von flash.iFFect durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, egal ob es sich hierbei um einen Gewerbetreibenden oder eine Privatperson handelt.

  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von flash.iFFect  durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild- und Videomaterials zur Veröffentlichung.

  3. Wenn der Kunde den AGB`s widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier­mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass flash.iFFect diese schriftlich anerkennt.

  4. Die AGB gelten im Rahmen einer Laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von flash.iFFect, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

  1. Soweit flash.iFFect  Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprüng­lich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 20 % zu erwarten ist. Wird die vorge­sehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die flash.iFFect  nicht zu vertre­ten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeit­honorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

  2. flash.iFFect  ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

  3. flash.iFFect ist berechtigt, Bild- und Videoerzeugnisse, welche während einer Produktion erstellt aber nicht vom Kunden gekauft wurden, an andere Interessenten weiter zu verkaufen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde (Logo, Personen, etc.) auf diesen Bilderzeugnissen nicht zu sehen ist.

  4. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch flash.iFFect ausgewählt.

  5. Sind flash.iFFEct innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsge­mäß und mängelfrei abgenommen.

III. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von flash.iFFect gelieferten Bild- und Videomaterial um urheberrechtlich geschütztes Material gem. Urheberrechtsgesetz handelt.

  2. Die AGB gelten für jegliches, dem Kunden überlassenes Bild- und Videomaterial, gleich in wel­cher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

  3. Das überlassene Bild- und Videomaterial bleibt Eigentum von flash.iFFect, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

  4. Das überlassene Bild- und Videomaterial ist grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt.

  5. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. In jedem Fall ist eine Weiterübertragung von Rechten an Dritte ohne das ausdrückliche Einverständnis von flash.iFFEct nicht zulässig.

  6. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Nutzung des Bild- und Videomaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium, welchen der Kunde angegeben hat oder welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergeben. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich der Rechnung zur Verfügung gestellt worden ist.

  7. Jede über Ziffer 6. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von flash.iFFect

  8. Veränderungen des Bildmaterials durch Composing, Montage oder durch elektro­nische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von flash.iFFect  gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Gleiches gilt für erstelltes Videomaterial.

  9. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von einer Woche nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bild- und Videomaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

  10. Bei der Verwertung des Bild- und Videomaterials kann flash.iFFect verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt flash.iFFect zur Schadenersatzforderung.

  11. flash.iFFEct ist unabhängig von jedweder Rechteübertragung berechtigt, sämtliche Filme und Fotos sowie Makingof-Fotos und Filme zu Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen.  Ebenso gilt jeder Kunde automatisch als Referenzkunde und kann so namentlich auf der Homepage ohne schriftliche Bestätigung genannt werden. Ist die Benennung seitens des Kunden nicht erwünscht, so muss er dies schriftlich an flash.iFFect melden. 

  12. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung des fertigen Bild- und Videoerzeugnisses erstellten Mastervorlagen wie bspw. Hintergründe für Bilder, Vor- und Abspannsequenz in Videos etc. Eigentum von flash.iFFect. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt auf Anfrage und nur gegen gesonderte Bezahlung.

  13. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. Bei Nichtbeauftragung der Leistung dürfen Ideen/Vorschläge, welche seitens flash.iFFect im Rahmen einer Konzeption erstellt wurde, nicht verwendet werden.

V. Haftung

  1. Flash.iFFect  übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das foto- und videografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bild- und Videomaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

  3. flash.iFFect verpflichtet sich nicht, erstellte Bild- und Videodateien über einen festgelegten Zeitraum vorzuhalten. Der Kunde trägt somit die Verantwortung zur Archivierung der übermittelten Daten. Erstellte Mastervorlagen/Layouts dagegen werden bei Verlust der Daten 2 Jahre ab Erstellungsdatum kostenfrei wiederhergestellt.

  4. Bei Bilderzeugnissen, welche für den Zweck der Printmedien vorgesehen sind, gilt die Abnahme am Bildschirm des Kunden. Weicht das Printergebnis farblich von den Vorstellungen des Kunden ab, so trägt der Kunden sämtliche Kosten (Anpassung, Fehldruck sowie Neubeauftragung des Drucks). Gleiches gilt für die Auswahl der Printmaterialien wie bspw. die Stärke des Papiers, Glanz- oder Mattdruck etc. 

  5. flash.iFFect übernimmt keine Haftung für das vom Kunden zur Verfügung gestellte Bild- und Videomaterial. Der Kunde ist verantwortlich für die Klärung der Urheber- sowie Nutzungsrechte. Eine gesonderte schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich. Mit Beauftragung zur Verwendung dieser Daten übernimmt der Kunde die vollständige Haftung.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, alle Gewerke, welche auf der zu fotografierenden- oder/und zu filmenden Umgebung anwesend sind, über die Beauftragung zu informieren und die Erlaubnis zur Erstellung der Bild- und Videoerzeugnisse einzuholen. Bei Beauftragung der entsprechenden Dienstleistung bei flash.iFFect ist der Kunde von dieser Pflicht befreit. Die Befreiung gilt dann für alle vorher vom Kunden benannten Gewerke.

VI. Honorare

  1. Für die Herstellung von Bild- und Videomaterialien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden auf dem Angebot sowie der Rechnung ggf. gesondert ausgewiesen.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar insofern keine anderen Absprachen schriftlich getroffen wurden.

  3. Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bild- und Videomaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. III. 6 abgegolten.

  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. flash.iFFect  ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent­sprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

  5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bild- und Videomaterial nicht veröffentlicht wird.

  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbe­strittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Hat der Auftraggeber flash.iFFect keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bild- und Videoerzeugnisse gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. flash.iFFect behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  2. Wird ein Auftrag ohne Verschulden von flash.iFFect nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.

  3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann flash.iFFect eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann flash.iFFect auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung von flash.iFFect  erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt­lich weitergehender Schadensersatzansprüche.

  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi-gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

IX. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die­ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver­pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz von flash.iFFect .

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